Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von New Delhi Restaurant.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des New Delhi Restaurant zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie im Auftrag genannt sind, gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
1. Angebot und Auftragsannahme
Unsere elektronischen Informationsmedien sowie unsere Kataloge, Preisverzeichnisse, Informationsschreiben u. Ä. informieren über unsere Liefermöglichkeiten. Für alle Verträge mit Unternehmen und Verbrauchern (Auftraggebern) im Rahmen unseres Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls im Einzelfall keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart werden. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erklären. Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufbestimmungen bleiben ausgeschlossen. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch annehmen, dass wir dem Auftraggeber innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Bei von der Bestellung abweichender Auftragsbestätigung oder Lieferung gilt diese Ausführung als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche widerspricht. Auf diese Folgen wird in dem Bestätigungsschreiben gegenüber Verbrauchern besonders hingewiesen.
2. Preise
Preise werden in Euro angegeben. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk und sind Nettopreise, zu der die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt. Die Versandkosten sind in den Preisen enthalten. Die in unseren Preislisten und Informationsdiensten genannten Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt gemäß den gültigen Preisen bei Bestellung. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für Tarifänderungen, Transportkostenerhöhungen und sonstige Zuschläge.
3. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Muster, Proofs u. Ä. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar mit der Bestätigung der Änderung. Falls eine Überschreitung der Lieferzeit durch Umstände verursacht wird, die wir nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, uns für entstandene Schäden haftbar zu machen.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, die von uns zu vertreten ist, kommen die Bestimmungen über den Verzug gemäß § 286 BGB in Verbindung mit §§ 280 ff. BGB zur Anwendung. Bei nicht vertragsgemäß erbrachter Lieferung ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Voraussetzungen des § 323 BGB vorliegen und uns eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt wurde, die erfolglos blieb. Gegenüber dem in § 310 I BGB genannten Personenkreis ist die Haftung auch im Fall grober Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Fall einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragspartner voraus.
4. Korrekturen
Der Auftraggeber kann einen einmaligen Korrekturaustausch verlangen, der nicht berechnet wird. Bei schwierigen und umfangreichen Satzarbeiten können dem Auftraggeber auch unverlangte Korrekturen zugesandt werden. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden infolge Unleserlichkeit des Manuskripts oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- oder Autorenkorrekturen, nach dafür aufgewendetem Aufwand berechnet. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Satzarbeiten werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.
5. Liefermengen
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich beim Rollendruckverfahren auf 20 %. Bestellmengen können auf eine Mindestabnahmemenge und/oder auf die nächstgelegene Verpackungseinheit gerundet werden.
6. Stand- und Schnitt-Differenzen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Stand-Differenzen bis zu 0,5 % der Blattgrößen zulässig. Für Stand-Differenzen, die sich durch Veränderung des Materials nach Ablieferung ergeben, übernehmen wir keine Haftung, soweit kein grobes Verschulden vorliegt.
7. Druckfarben
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Andrucken/Proofs und Auflagendruck vorkommen.
8. Papiere
Zwischen dem vom Auftraggeber genehmigten Muster und den gelieferten Papieren können geringfügige Gewichtsdifferenzen und Qualitätsabweichungen auftreten, bedingt durch die Papierbeschaffenheit und durch technische Gegebenheiten beim Druck sowie beim Versand und bei der Lagerung. Für selbstdurchschreibende Papiere und Folien gelten bezüglich Qualität, Durchschreibe- und Lagerfähigkeit die Bedingungen des jeweiligen Herstellers und/oder Lieferanten solcher Papiere und Folien, die auf Wunsch zugesandt werden. Sonderanforderungen an die Beanspruchbarkeit von Endlosformularen, ihre Trenn- und Schneidbarkeit, die Durchschreibefähigkeit in Bezug auf die Beschriftungsart (z. B. Schnelldrucker, Tabelliermaschine, Schreibmaschine) und ihre Verwendung in bestimmten Maschinen müssen bei Bestellung besonders angegeben werden.
9. Standardtexte
Der New Delhi Restaurant haftet nicht für die Rechtskonformität von Standardtexten, welche Bestandteil der vom Auftraggeber bestellten Waren und Dienstleistungen sind. Dies gilt insbesondere für Formulartexte mit und ohne FA-Zeichen, Texthandbücher, Gesprächsleitfäden, Werbetexte sowie vergleichbare Standardformulierungen.
Die Standardtexte des New Delhi Restaurant sind entsprechend ihrer vertraglich vorgesehenen Bestimmung zu verwenden. Eine Einbindung in Texte oder Vertragswerke Dritter erfolgt in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers. Dieser erkennt an, dass im Falle einer solchen Einbindung regelmäßig Anpassungsbedarf hinsichtlich der Standardtexte besteht. Für eine solche Anpassung über nimmt der New Delhi Restaurant keine Haftung.
10. Unvermögen zur Lieferung
Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung von Artikeln ohne unser Verschulden unmöglich machen oder zumindest so erschweren, dass die Lieferung unzumutbar wird, wie z. B. Fälle höherer Gewalt, Streiks, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen u. Ä. entbinden – auch wenn diese Umstände in der Person oder in dem Betrieb unserer Vertragslieferanten liegen – für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Diese Ereignisse berechtigen die Vertragspartner, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten sind wir von unserer Lieferverpflichtung ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt aber nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns gelieferten Waren getroffen und die Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind wir verpflichtet, unsere Ansprüche gegen den Lieferanten abzutreten.
11. Karten/Sicherheitsprodukte
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei Bezug von Karten und ergänzenden Sicherheitsprodukten die Gefahr gemäß § 447 BGB auf den Auftraggeber übergeht, sobald der New Delhi Restaurant oder seine Subunternehmer diese Produkte einem beauftragten Versender zum Versand übergeben. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber einen bestimmten Versender einschaltet. Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in bestimmter Weise zu verfahren, sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch den New Delhi Restaurant verbindlich.
Die §§ 418, 419 HGB gelten nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Zusatzleistungen zu vereinbaren, die einen möglichen Schaden bei Verlust oder Beschädigung abdecken.
12. Versand
Die Ware wird – soweit nichts anderes vereinbart ist – frei Haus versandt. Ausgenommen von dem „Frei-Haus-Versand” sind Wert- und Eilsendungen, Zeitschriften sowie Karten- und Sicherheitsprodukte. Je Eilsendung wird eine Kostenpauschale erhoben. Soweit es sich um Lagerartikel handelt, wird die Ware im wöchentlichen Turnus versandt. Die Wahl von Versandart und -weg behalten wir uns vor. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn von diesem der Schaden bestätigt ist. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sind Verpackungen im Preis enthalten. Werden sie gesondert berechnet und ist Rücknahme vereinbart, so wird bei frachtfreier und fristgerechter Rücksendung in einwandfreiem Zustand Gutschrift in vereinbarter Höhe erteilt.
13. Warenrücksendungen
Werden Waren vom Auftraggeber zurückgesandt und besteht keine Vereinbarung über Rücknahme, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes (mindestens 5 EUR) in Rechnung gestellt. Gutschrift des Warenwertes – abzüglich der Bearbeitungsgebühr – erfolgt nur, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird, sich die zurückgesandte Ware in einwandfreiem Zustand befindet und wieder verkäuflich ist.
Kopierbare Medien sind nicht zu entsiegeln. Eingeschweißte bzw. versiegelte elektronische Datenträger, wie z. B. CD-ROMs, Audiokassetten, Videos, DVDs sowie Software nehmen wir nur in der Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurück. Von der Warenrücknahme ausgeschlossen sind insbesondere: Lebensmittel, Produkte aus dem Bücherbesorgungsgeschäft, Karten- und Sicherheitsprodukte sowie die unter Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Abonnements. Für Verträge mit Nichtkaufleuten bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
14. Nutzungsrechte
Beim Kauf von Druckerzeugnissen ist das Nutzungsrecht der abgedruckten Texte auf die Verwendung mit dem gekauften Druckerzeugnis begrenzt. Der Käufer erwirbt nicht das Recht zur teilweisen oder vollständigen Vervielfältigung des Druckerzeugnisses oder zur Übernahme von Texten in andere Datenträger oder Datenspeicher. Verstößt der Käufer gegen die vorstehenden Vereinbarungen, so hat der New Delhi Restaurant das Recht, Unterlassung und Schadensersatz zu verlangen. Soweit nicht Druckerzeugnisse, sondern Texte Gegenstand von Liefervereinbarungen sind, werden dafür besondere Nutzungsverträge abgeschlossen.
15. Abrufaufträge
Wird vereinbart, dass ein Auftrag in Teilmengen auf Anforderung des Auftraggebers ausgeliefert wird (Abrufauftrag), geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung auf den Auftraggeber über. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist der Preis für den gesamten Auftrag bei Fertigstellung der ersten Teilmenge fällig. Für die Lieferung der Teilmengen gilt Ziffer 5 dieser Bedingungen.
16. Abonnements von Zeitschriften, Loseblattwerken u. a.
Abonnements von periodisch erscheinenden Werken können mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresende gekündigt werden. Sind in einem Werk andere Kündigungsfristen oder -termine genannt, so gelten diese. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Bestellung von Loseblattwerken erstreckt sich sowohl auf das Grundwerk als auch auf die zugehörigen Ergänzungslieferungen, die als Abonnement geliefert werden. Kündigungen von Daueraufträgen für Loseblattwerke und andere nicht periodisch auszuführende Aufträge treten jeweils erst nach der nächstfolgenden Lieferung in Kraft. § 314 I BGB bleibt vorbehalten.
17. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Käufer aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum. Vor der Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Verkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Diese Berechtigung kann im Fall des Zahlungsverzuges oder aus sonstigem wichtigen Grunde widerrufen werden.
Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die gleiche Regelung gilt bei der Vermischung der Kaufsache. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
18. Mängelrügen und Haftung
Mängelrügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Lieferung oder Leistung oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können vom Auftraggeber nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität und Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmen § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware ausgeliefert worden ist, bei uns eintrifft. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Auftraggeber nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Auftraggeber nur zum Verlangen auf Nacherfüllung. Soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Lieferung etc. unmöglich ist, hat der Auftraggeber wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
Für Nichtkaufleute bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Handelt es sich bei der Ware um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat , beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung bzw. Abnahme (§ 438 Abs. 1. Nr. 2 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, soweit die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall nicht zu einer kürzeren Verjährung führt.
Unberührt von der Verjährungsverkürzung bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen und Fälle der gesetzlich zwingenden Haftung für
a) dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB),
b) Arglist sowie vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers,
c) Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB),
d) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz,
e) Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit,
f) Ansprüche aus einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft und
g) Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Außerhalb der vorstehend aufgeführten Fälle sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich welchem Rechtsgrund, insbesondere für das Auftreten von Mangelschäden und Mangelfolgeschäden wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, ausgeschlossen.
19. Sonstige Vertragsverletzungen
Für Inhalt und Eignung von Druckerzeugnissen haften wir nicht, soweit ein Haftungsausschluss im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist. Für Druckerzeugnisse, bei denen wir nicht Herausgeber sind, übernehmen wir keine Haftung. Diese Haftungsbegrenzung bezieht sich auch auf damit etwa zusammenhängende deliktische Ansprüche.
20. Zahlungsweise
Zahlungen für Lieferungen und Leistungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Onlinebestellungen gewähren wir grundsätzlich 10 % Rabatt. Zahlungen für Auslagenerstattungen sind sofort fällig. Ermächtigt uns der Auftraggeber zum Einzug der Rechnungsbeträge durch Lastschrift, wird Skonto gewährt, wenn die Zahlung der Lastschrift bei der ersten Vorlage erfolgt. Skonto wird in der Regel halbjährlich auf die im abgelaufenen Halbjahr getätigten Umsätze vergütet. Die Zurückbehaltung wegen Ansprüchen des Auftraggebers, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sowie die Aufrechnung mit einer nicht rechtskräftig festgestellten und von uns bestrittenen Gegenforderung des Auftraggebers, sind ausgeschlossen. Bei Verträgen mit Kaufleuten entfällt jedes Zurückbehaltungsrecht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der EZB zu zahlen. Die Berechtigung zum Nachweis eines höheren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
21. Rahmenlieferverträge und Händlerverträge
Bei Waren oder Dienstleistungen, die in Verbindung mit einem Rahmenliefervertrag bezogen werden, gelten erweiternd die Lieferbedingungen des Vorlieferanten bzw. Herstellers. In diesen Fällen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als hinsichtlich der Mängelhaftung, der an die Waren, Dienstleistungen bzw. Software zu stellenden Qualitätsanforderungen, der Mengen- und Gewichtstoleranzen, der Lieferzeiten und der zulässigen weitergehenden Haftungsbeschränkungen keine abweichenden Regelungen bestehen. Die Bedingungen werden auf Wunsch zugesandt, soweit sie die vorstehenden Kriterien betreffen.
22. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen aller Art bei Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
23. Einzelbestimmungen
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag sowie die restlichen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags zu diesen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
24. Firmenzeichen und Artikelnummer
Wir behalten uns das Recht vor, unser Firmenzeichen und unsere Artikelnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
25. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundsprozesse ist München, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
Gültig ab 01.11.2011
New Delhi Restaurant
Hirschbergstrasse 1
80634 München
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.